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Makler berät Paar
09.04.2025

Scheidung – Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie?

Wer sich scheiden lässt, steht vor vielen Herausforderungen. Neben der emotionalen Belastung sind zahlreiche organisatorische Angelegenheiten zu klären. Eine der zentralen Fragen betrifft die gemeinsame Immobilie. Wir geben Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie nach der Scheidung mit Ihrer Immobilie verfahren können.

Verkauf: Für einen unbeschwerten Neuanfang

Eine der häufigsten Lösungen ist der Verkauf des gemeinsamen Hauses, da dies oft der einfachste und schnellste Weg ist, um die finanziellen Verpflichtungen zu klären und die gemeinsame Verantwortung abzugeben. Ein Immobilienmakler wir wir von der VR Immo GmbH hilft Ihnen dabei, einen angemessenen Preis zu erzielen. Wir stehen Ihnen gerne in der Region Rhein-Ahr, Mosel und Eifel zur Seite, um eine faire Lösung für beide Parteien zu finden und den Verkauf so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Vermietung: Profitieren Sie von monatlichen Einnahmen

Kommt ein Verkauf nicht in Frage oder ist die Marktlage ungünstig, kann die Vermietung der Immobilie eine Option sein. Dadurch generieren Sie regelmäßige Mieteinnahmen, die Sie sowohl zur Tilgung der Hypothek als auch zur Deckung anderer Ausgaben verwenden können. Außerdem können Sie sich später noch immer überlegen, die Immobilie zu verkaufen. Beachten Sie aber, dass die Vermietung mit einem nicht zu unterschätzenden Verantwortungs- und Verwaltungsaufwand verbunden ist.

Auszahlung einer Partei

Bleibt einer von Ihnen im Haus wohnen, muss der andere Partner ausgezahlt werden. Diese Option setzt genau wie der Verkauf und die Vermietung eine realistische Wertermittlung voraus. Die Auszahlung kann zu einem fairen Ausgleich führen, erfordert aber eine sorgfältige Finanzplanung und oft auch rechtliche Beratung. Wir sind in Städten und Gemeinden wie Mayen, Ochtendung, Mülheim-Kärlich und Koblenz bestens vernetzt und unterstützen Sie gerne.

Realteilung der Immobilie

Falls ausreichend Platz vorhanden ist, können Sie das Haus in zwei separate Wohnungen umbauen. Diese Lösung erlaubt es beiden Partnern, weiterhin Eigentümer zu bleiben, auch wenn sie nicht mehr zusammenleben. So kann jeder für sich entscheiden, ob er in seinem Teil wohnen bleibt, ihn verkauft oder vermietet. Denken Sie daran, dass die Realteilung notariell beurkundet werden muss.

Teilungsversteigerung

In Fällen, in denen keine Einigung erzielt werden kann, bleibt oft nur die Teilungsversteigerung als letzte Möglichkeit. Dabei wird die Immobilie zwangsversteigert, was häufig mit finanziellen Verlusten für beide Seiten verbunden ist. Daher sollte diese Option nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden.

Lassen Sie sich beraten

Die Auswirkungen einer Scheidung auf das gemeinsame Wohneigentum sind komplex und erfordern sorgfältige Überlegungen und fundierte Entscheidungen. Ob in Mayen, Ochtendung, Mülheim-Kärlich, Koblenz, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Linz am Rhein, Daun oder Neuwied: Wir von der VR Immo GmbH stehen Ihnen als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Seite, um gemeinsam die ideale Lösung zu finden. Kontaktieren Sie uns, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren!

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